Neuropathologische Diagnostik

Wie untersuchen wir und wieso?

In der Neuropathologie werden Gewebeproben aus dem Zentralnervensystem oder dem peripheren Nervensystem mikroskopisch untersucht. Diese Proben werden zumeist neurochirurgisch entnommen, wenn bei Patient*innen der Verdacht einer Erkrankung im Gehirn oder Rückenmark besteht.

Tumoren, degenerative Veränderungen oder Entzündungen im Zentralnervensystem gehören zu den primären Erkrankungskategorien, die in der Neuropathologie untersucht werden. Aber auch Erkrankungen der Skelettmuskulatur bzw. des peripheren Nervensystems, bei denen z.B. metabolische Störungen zugrunde liegen, gehören zum Spektrum der neuropathologischen Diagnostikexpertise.

Nicht selten ist der neuropathologische Befund entscheidend, um individualisierte therapeutischen Maßnahmen in der Klinik festzulegen.

Assistenzarzt betrachtet auf dem Monitor eine CT-Aufnahme des Gehirns

A–Z der Methoden

Antikörper-Bestimmungen:

Vor allem bei entzündlich-entmarkenden Erkrankungen wie Multiple Sklerose ermöglicht die Analyse von bestimmten Antikörpern Aussagen über die mögliche Erkrankung, um auch gezielter therapeutische Entscheidungen zu treffen. 


Autopsie-Untersuchungen:

Zum Spektrum der Neuropathologie an der Universitätsmedizin Göttingen gehören auch Autopsieuntersuchungen am verstorbenen Patienten, wenn dies seitens der Angehörigen und behandelnden Ärzten angefordert wird. Hierbei werden sowohl makroskopisch, als auch mikroskopisch neuropathologische Befunde im Gehirn und Rückenmark erhoben, um eventuell Klarheit über Todesursache oder todesursächlichen Erkrankungen zu erlangen.


Elektronenmikroskopische Untersuchungen:

Anhand von elektronenmikroskopischen Untersuchungen können winzige zelluläre Strukturen im Gewebe identifiziert werden, die auf bestimmte Erkrankungen hinweisen – vor allem bei Erkrankungen des peripheren Nervensystems bzw. in der Skelettmuskulatur.


Enzymhistochemische Untersuchungen:

Dies ist eine weitere histologische Methode, bei dem Enzyme in Präparaten nachgewiesen werden können.


Histologische Untersuchungen:

Hierbei werden Gewebeproben nach bestimmter Vorbehandlung („Gewebefixierung“) in sehr dünne Scheiben geschnitten und mit unterschiedlichen, speziellen Färbetechniken behandelt. Die hierbei entstandenen Präparate werden mikroskopisch untersucht; der Neuropathologe kann in den Präparaten Erkrankungszeichen erkennen und diagnostisch einordnen.


Immunhistochemische Untersuchungen:

Hier werden unter Verwendung von markierten Antikörpern (Proteine, die im Rahmen von Immunreaktionen gebildet werden) Strukturen sichtbar gemacht, die auf bestimmte Erkrankungen hindeuten.


Molekularpathologische Untersuchungen:

In Kombination mit histologischen und/oder immuhistochemischen (morphologischen) Methoden sind molekularpathologischen Untersuchungen zunehmend von Bedeutung; vor allem im Rahmen von Tumorerkrankungen. Hierbei können auf der molekularen bzw. genetischen Ebene Mutationen nachgewiesen werden, deren Nachweis für einige therapeutische Maßnahmen wegweisend sind.


Schnellschnittuntersuchungen:

Hierbei werden Gewebeproben direkt eingefroren, geschnitten und mit Haematoxylin-Eosin gefärbt, um vorab – zum Beispiel während einer Operation – eine vorläufige diagnostische Aussage zu treffen.


Zytologische Bestimmungen:

Zum Spektrum der neuropathologischen Diagnostik gehört die Untersuchung von „Hirnwasser“, fachlich „Liquordiagnostik“ genannt. Die Analyse von Liquorproben können Hinweise über mögliche Entzündungen oder Tumorerkrankungen geben.

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